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5. Berliner Osterlauf 2025

Samstag 19. April 2025

Sammelanmeldung

Voranmeldeschluss: Sonntag, 06.04.2025 – 23:59 Uhr
Nachmeldung: Ab Montag, 07.04.2025 – 00:00 Uhr bis Samstag, 19.04.2025 – 15:00 Uhr (Nur online!)
Bezahlmethoden: Paypal, SEPA-Lastschrift
3.1 | Sammelregistrierung

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Teilnehmer*innen

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Haftungsausschluss

  • 1 Anwendungsbereich - Geltung

(1) Der ꞌBerliner Osterlaufꞌ wird nach internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der ꞌDeutschen Leichtathletik-Ordnungꞌ (DLO), des ꞌDeutschen Leichtathletik-Verbandesꞌ (DLV) durchgeführt. Für die Teilnehmer:innen, auch die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Veranstalter vom ꞌBerliner Osterlaufꞌ ist der Sportverein ꞌDie Laufpartner e.V.ꞌ, Humboldtring 102, 14473 Postdam (AG Potsdam VReg.-Nr. 9551 P).

(2) Diese ꞌTeilnahmebedingungenꞌ regeln das zwischen den Teilnehmern:innen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer:innen, im Weiteren ꞌTeilnehmerꞌ genannt. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an 'Die Laufpartner e.V.' zu richten.

  • 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten ist nicht gestattet.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

  • 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung

(1) Die Anmeldung kann schriftlich oder online über das entsprechende ꞌWeb-Formularꞌ im Internet erfolgen. Nachmeldungen sind nur online mit dem ꞌWeb-Formularꞌ möglich.

(2) Zahlungen werden nur per Paypal und SEPA-Lastschriften akzeptiert. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen.

(3) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Online-Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Bestätigungsmail. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(6) Wird im zeitlichen Zusammenhang bei dem Teilnehmer in einer sportärztlichen Sondersprechstunde von der Teilnahme abgeraten und willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung seiner anonymisierten Daten für sportmedizinwissenschaftliche Zwecke ein, so wird ihm gegen Rückgabe der Startnummer ein Gutschein für einen Teilbetrag des Teilnehmerbeitrages ausgestellt, der nur persönlich und nur im Folgejahr der entsprechenden Veranstaltung eingelöst werden kann, wenn er deswegen unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Dem Teilnehmer bleibt auch insoweit der in Absatz 5 genannte Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(8) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(9) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) ist vorbehaltlich freier Kapazitäten für bereits angemeldete Teilnehmer kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnehmerbeitrag.

  • 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für verursachte Sach- und Vermögenschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Teilnahmebedingungen Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände des Teilnehmers.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten, einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung, sind ausgeschlossen.

  • 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden soweit die sonstigen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Kunsturhebergesetzes, eingehalten werden.

(3) Die gemäß Absatz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Die gemäß Absatz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten, an die Firma 'myRacePartner.com' (Egidystraße 9, 13509 Berlin) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung (vgl. § 6 Abs. 1), der Zeitmessung und auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Ort, Geschlecht, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter wird Vorkehrungen treffen, dass die Daten nur einem Teilnahmebedingungenbegrenzbaren Kreis und möglichst nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gemäß vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder E-Mail widersprechen.

  • 6 Zeitmessung

Beim ꞌBerliner Osterlaufꞌ erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mit einem vom Veranstalter gestellten Transponder, welcher an der Startnummer angebracht ist. Der Vertrieb erfolgt über die Firma 'myRacePartner.com', Egidystraße 9, 13509 Berlin. Die Teilnahme an diesem Lauf, ohne auf den Teilnehmer registrierte Startnummer ist grundsätzlich unzulässig.

  • 7 Widerrufsrecht

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  • 8 Disqualifikation und Ausschluss

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

Stand 15. August 2024