Mit der Anmeldung zu einem und der Teilnahme an einen Wettbewerb beim WILDMAN erkennt der Anmeldende/Teilnehmende einen Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schadensersatzansprüche des Veranstalters, gleicher welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Jeder Teilnehmende erklärt mit seiner Anmeldung, dass er für die gewählte Strecke fit genug ist, sich also in einem für die Strecke erforderlichen guten Gesundheits- und Trainingszustand befindet. Bei Krankheit oder nicht ausreichendem Trainingszustand wird der Teilnehmende gebeten, von einem Start abzusehen. Der Veranstalter nimmt keine Gesundheitsprüfung der Teilnehmenden vor, ist aber bei Anzeichen einer Krankheit oder gesundheitlichen Gefährdung berechtigt, die Startberechtigung zu verweigern oder den Teilnehmenden aus dem Wettbewerb zu nehmen. Jeder Teilnehmende ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich und startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Gesundheitsschäden jeglicher Art, die durch eine Teilnahme am WILDMAN entstehen. Jeder Teilnehmende versichert mit seiner Anmeldung, dass er gegen Unfälle und Gesundheitsschäden auch im Rahmen der Teilnahme an einer Trailrunning-Veranstaltung ausreichend versichert ist. Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmenden oder den Veranstalter, z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Die Strecken sind nicht abgesperrt oder überwacht. Der Untergrund ist anspruchsvoll (Steine, Wurzeln etc.). Auch insoweit starten die Teilnehmenden auf eigenes Risko und erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie über eine für die gewählte Strecke ausreichende Vorerfahrung verfügen. Es werden Nebenstraßen genutzt und eine Bundesstraße gequert. Die Straßenverkehrsordnung ist ebenso zu beachten wie etwaige Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten oder sonstigen Helfer.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmende bei der Gepäckabgabe abgibt oder anderweitig auf dem Eventgelände, im Schwimmbad (Duschen, Umkleiden) oder auf der Strecke ablegt/verliert/beschädigt etc. Der Teilnehmende haftet für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten (z. B. Zuschauern, anderen Teilnehmern, Verkehrsteilnehmern oder Helfern) durch schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers entstehen.
Der Veranstalter behält sich vor, nicht nur aber insbesondere im Falle höherer Gewalt (z.B. zu schlechte Wetter- oder Streckenbedingungen) und/oder bei behördlicher Anordnung/Auflagen, ohne Einhaltung einer Frist die Strecken zu ändern, zu verkürzen, einzelne Wettbewerbe oder die komplette Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Ist die Änderung oder Absage bzw. der Abbruch nicht schuldhaft und ausschließlich vom Veranstalter zu vertreten, besteht kein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Startgebühren.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmende seine Zustimmung zu diesem Haftungsausschluss sowie zur Ausschreibung und zur Datenschutzerklärung. Ohne diese Zustimmung besteht keine Starterlaubnis beim WILDMAN.