Freitag, 13. August 2021

Teilnahmebedingungen

Nordberliner Zugspitzlauf 2021

Teilnehmer sollten in guter physischer und psychischer Verfassung sein. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer gesund und angemessen trainiert ist.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen, auch bei den für die Jugend ausgeschriebenen Veranstaltungen, die Einverständniserklärung der Eltern, die ggf. bei der Startnummernausgabe vorgelegt werden muss.
Für die Teilnahme wird keine Lizenz oder Vereinszugehörigkeit benötigt.

Ausrüstungen und Sportgeräte sollten in technisch einwandfreiem Zustand sein.
Bei  Veranstaltungen die der behördlichen Genehmigungen unterliegen oder auf privatem Gelände stattfinden, dürfen seitens der Teilnehmer keine Aufbauten (z.B. Zelte oder Pavillons) und Änderungen an der Strecke oder Sportstätte vorgenommen werden.

Anmeldungen sind verbindlich und Personen bezogen. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Organisationsbeitrags bestehen. Bei geleisteten Organisationsbeiträgen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unwahre Angaben bei der Anmeldung führen zum Ausschluss des Teilnehmers. Die dem Teilnehmer zugestellten Start- oder Teilnehmerunterlagen dürfen nicht verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten, sowie die Einstellung dieser Listen ins Internet und allen veranstaltungsrelevanten Medien, an Dritte weitergegeben werden können.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in beliebig veränderter oder unveränderter Form in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und dem Internet ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung die den Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt den Betreffenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Bei Änderungen in der Durchführung oder der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung, sowie Rückzahlung des geleisteten Organisationsbeiträge.

  1. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von diesem Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Haftleistungspflicht des Veranstalters beruht. Die Haftung für nur fahrlässige, aber nicht grob fahrlässige verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Weiter stellt der Teilnehmer die genannten Beteiligten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Schäden durch den Teilnehmer der Veranstaltung erleiden.
    Eingeschlossen sind hierin sämtliche Ansprüche die der Teilnehmer oder ggf. dessen Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Schäden oder im Todesfall geltend machen könnten.
  2. Eltern haften für ihre Kinder, auch bei den für die Jugend ausgeschriebenen Veranstaltungen.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Es steht nur bei Veranstaltungen über 50 Teilnehmern am Start/Ziel-Bereich, aber nicht auf der Strecke, ein Sanitäts- oder Rettungsdienst zur Verfügung. Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers. Trainingsveranstaltungen werden nicht durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst betreut.
  4. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

Alle Teilnehmer müssen einen Haftungsausschluss anerkennen, welcher der Teilnehmer mit seiner Anmeldung zu einer der Veranstaltungen zustimmt.