Montag, 20. September 2021

Teilnahmebedingungen

Spenden Marathon Challenge

Teilnehmer sollten in guter physischer und psychischer Verfassung sein.
Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer gesund und angemessen trainiert ist.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen, auch bei den für die Jugend ausgeschriebenen Veranstaltungen, die Einverständniserklärung der Eltern.
Für die Teilnahme wird keine Lizenz oder Vereinszugehörigkeit benötigt.

Etwaige Präsente und Medaillen werden nur an eine deutsche Adresse verschickt.

Anmeldungen sind verbindlich. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Organisationsbeitrags bestehen. Bei geleisteten Organisationsbeiträgen (die zumeist auf einen verringerten Frühbucherrabatt beruhen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Unwahre Angaben bei der Anmeldung führen zum Ausschluss des Teilnehmers. Die dem Teilnehmer zugestellten Start- oder Teilnehmerunterlagen dürfen nicht verändert oder an Dritte weitergegeben werden.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten, sowie die Einstellung dieser Listen ins Internet und allen veranstaltungsrelevanten Medien, an Dritte weitergegeben werden können.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in beliebig veränderter oder unveränderter Form in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und dem Internet ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung die den Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt den Betreffenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Bei Änderungen in der Durchführung oder der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung, sowie Rückzahlung des geleisteten Organisationsbeiträge.