Sonntag, 16. Juni 2024

Teilnahmebedingungen

TriaHatz 2024

Als Teilnehmer an den Wettkämpfen von Neptun 08 Finsterwalde e.V. in 2020, erkenne ich mit meiner Anmeldung die in der Ausschreibung erlassenen Bestimmungen der Wettkampfordnungen der DTU an.

Ferner erkläre ich:
1. Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während des Wettkampfes und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe.

2. Unter Berücksichtigung vom § 4 der Sportordnung, sichere ich hiermit zu, dass ich körperlich fit bin, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert habe und mir meine Tauglichkeit zur Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist.

3. Ich bin bereits jetzt damit einverstanden, dass ich während des Wettkampfs auf meine Kosten medizinisch behandelt werde, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalls und/ oder bei Erkrankung im Verlauf des Rennens ratsam sein sollte.

4. Ich erlaube hiermit, dass mein Name und Bild von den Ausrichtern und von den Medien gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Wettkampf steht. Mit der elektronischen Speicherung meiner persönlichen Daten zur Durchführung der Veranstaltung und zur Verwendung von Rundschreiben sowie der Veröffentlichung meiner Wettkampfergebnisse bin ich einverstanden.

5. Hiermit stelle ich die Veranstalter, und Helfer des Wettkampfs von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.

6. Weiter stelle ich die in Ziffer 5 genannten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme am Wettkampf während der Veranstaltung erleiden.

7. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Swim & Run, Triathlon-Wettbewerb Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Der Veranstaltung liegen die aktuellen Wettkampfordnungen der DTU ( Sportordung, Veranstalter- u. Ausrichterordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung ), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können online unter http://www.dtu-info.de/home/news/regelwerk/-ordnungen.html und am Wettkampftag bei der Startunterlagenausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die aufgeführten Wettkampfordnungen und die Haftungsfreistellung / Teilnahmebedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung als verbindlich an.

9. Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen, um organisatorisch sicherzustellen, dass die Rad- u. Laufstrecke vom öffentlichen Verkehr freigehalten wird. Dennoch gilt in Zweifelsfällen auf der gesamten Rad- u. Laufstrecke auch für die Zeit des Wettkampfs die Straßenverkehrsordnung!

10. Ich erkenne an, dass die Teilnahmeberechtigung ein höchstpersönliches Recht ist und aus diesem Grund die Startnummer ohne Zustimmung des Veranstalters nicht übertragbar ist.

11. Ich werde die in der Wettkampfbesprechung vorgegebenen Verhaltensmaßregeln befolgen. Sollte ich nach dem Einchecken in die Wechselzone nicht an den Start gehen oder den Wettkampf beim Schwimmen abbrechen, werde ich mich bei der Schwimmzielzeitnahme abmelden, da mir sonst die entstehenden Kosten ( z.B. Suche durch die Rettungskräfte ) in Rechnung gestellt werden. Den Anweisungen der Ärzte, Sanitäter, Funktionäre und Ordner werde ich Folge leisten.

12. Wird für den Wettkampf ein Transponder herausgegeben, muss dieser zur Zeitmessung getragen werden. Mir ist bewusst, dass ich den mit den Startunterlagen erhaltenen Transponder unaufgefordert wieder zurückgeben muss, wenn ich während des Wettkampfes ausscheide, d.h. das Ziel nicht erreiche. Für diesen Fall verpflichte ich mich bis spätestens eine Stunde nach dem letzten Zieleinlauf meines Wettbewerbes den Transponder im Nachzielbereich bei der Transponderabgabe/ Zeitmessung an eine Person aus dem Organisationsteam zurückzugeben. Die Radausgabe durch den Veranstalter erfolgt nur bei abgegebenem Transponder. Für den Fall, dass ich den Transponder nicht abgebe, verliere oder z.B. als Souvenir behalte, bin ich bereit, den Betrag von 100,00€ zu bezahlen.

Ich bin damit einverstanden, wenn sich der Veranstalter Änderungen der Ausschreibung oder die Absage der
Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder auf Grund behördlicher Auflagen vorbehält.

Abschließend erkläre ich, dass ich die vorgenannten Bedingungen sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen
habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.