Dienstag, 03. Juni 2025

Teilnahmebedingungen

Landespolizeimeisterschaften im Triathlon 2025

Haftung:
Für die Dienstsportveranstaltung besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen (HEGr vom 30.11.2004, Abl. Nr. 58/ 10.12.2004, S. 4699).
Veranstalter sowie Ausrichter übernehmen bei in Verlust geratenen Gegenständen keine Haftung.

Haftung Verlust Transponder:
Für die elektronische Zeitmessung wird den Teilnehmenden ein Fuß-/Knöcheltrans-ponder inklusive Neoprenband zur Verfügung gestellt. Diese werden bei der Start-nummernausgabe ausgehändigt und sind unmittelbar nach dem Zieleinlauf dem Ver-anstalter wieder auszuhändigen.
Bei Verlust des Transponders haften die Teilnehmenden. Hierbei wird eine Gebühr in Höhe von 5 € erhoben. Eine entsprechende Haftungserklärung ist bei Aushändigung zu unterschreiben.